Waffe, Werkzeug oder Sportgerät? (1) Von: Nok-Tai Stephan Scherzberg09.09.2012

Das deutsche Waffenrecht wurde im Jahr 2002 umfassend geändert und trat ab dem April 2003 in Kraft.

Die Änderung des Waffenrechts ist unter anderen die Folge des Amoklaufs von Robert Steinhäuser am 26.04.02 in Erfurt. Dieser war Sportschütze und deshalb legal im Besitz von Schusswaffen. Die Änderung erfolgt auf Grund des öffentlichen Drucks auf die Politik und teilweise falschen Darstellung der Tat in den Medien. Dabei kann man sagen, dass es teilweise zu unsinnigen Verboten von Waffen kam. 

Als Beispiel ist hier Vorderschaftreptierflinte (Pumpgun) zu nennen. Diese wurde von Steinhäuser beim Amoklauf auf dem Rück mitgeführt, aber nicht benutzt. Dabei handelte es sich um die normale Version der Waffe. 

 

Im neuen Waffenrecht wurden nun Vorderschaftreptierflinten verboten, bei der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist.

Dies ist für uns als Kampfkünstler aber nur am Rande von Bedeutung.

 

Interessanter für uns ist, welcher Messer oder sonstige Gegenstände sind verboten!? Denn der Umgang mit diesen Gegenstände stellt eine Straftat dar und dies ist mit teilweise erheblichen Strafen verbunden.

Hier nun Bilder von Verboten Waffen im Sinne des §  2 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG) nach der „Anlage 2 Waffenliste Abschnitt 1: Verbotene Waffen“, mit entsprechender Erläuterung:

(Dabei sind nur die Waffen/Gegenstände aufgeführ,t die für uns als Kampfkünstler von „Interesse“ sind. Diese Auflistung ist nicht abschließend. Es obliegt den Justizbehörden in eigner Zuständigkeit, bei unbekannten Gegenständen, die notwendigen Gutachten zur Strafverfolgung erstellen zu lassen.)

1. Hieb- und Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind, z. B. mit einer einschiebbaren Messerklinge kombinierte Schlagringe; Stockdegen.

2. Stahlruten (Stahlruten sind Stahlspiralen, die zusammengeschoben werden können und im Allgemeinen mit einem Metallkopf versehen sind (Teleskopschlagstöcke bei denen die ausziehbaren Teile aus festem Rohr bestehen, sind keine verbotenen Gegenstände!). 

 

 

3. Schlagringe 

 

4. Sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne), dies gilt auch bei Wurfsternen, bei denen die Kanten nicht angeschliffen sind.

 

5. Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus)

 

  

 WICHTIG: Den 2ten Teil dieses Artikels veröffentlichen wir im nächsten Monat!